"Organisieren besteht darin, weder den Dingen ihren Lauf, noch den Menschen ihren Willen zu lassen."
Helmut Nahr - 1931-1990
dt. Mathematiker &
Wirtschaftswissenschaftler
Unsere Geschäftsbedingungen
- Leistungsumfang
- Sekretariatsservice
- Dokumentation und Ablagesysteme
- Schreibservice
- Buchhaltungsservice
- Übersetzungsarbeiten
- Leistungsbeschreibung
- Verschwiegenheit
- Angebotsbedingungen
- Preise
- Haftung und Gefahrtragung
- Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Aussperrung, hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen, höhere Gewalt);
- Übermittlungsfehler aufgrund von Mißverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen;
- jegliche Verzögerung bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die IHR SEKRETARIAT keinen Einfluß hat.
- Fristen und Auftragserfüllung
- Fristsetzungen für Aufträge gelten nur in schriftlicher Form (Fax).
- Der Auftrag gilt nur dann als angenommen, wenn alle erforderlichen Vorlagen, Scripten und Informationen IHR SEKRETRIAT rechtzeitig überlassen worden sind.
- Sonstige Vereinbarungen
IHR SEKRETARIAT ist ein Dienstleistungsunternehmen und erledigt und bearbeitet für Sie alle vorgenannten Aufgaben.
Sonderwünsche hinsichtlich Bearbeitung teilen Sie bitte schriftlich mit; durch unsere schriftliche Bestätigung wird der Auftrag verbindlich.
IHR SEKRETARIAT versichert, die Ihnen in Rechnung gestellten Leistungen auch ausgeführt zuhaben und weist Ihnen dies auf Wunsch anhand eines Tätigkeitsnachweises nach. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.
- Sekretariatsservice
IHR SEKRETARIAT organisiert Ihre Veranstaltungen von den Einladungen der Teilnehmer über die Buchung der Räumlichkeiten bis hin zu Hotel-/ Flugreservierungen etc. Wir haften nicht für zugesicherte Leistungserbringung Dritter.
- Dokumentation und Ablagesysteme
Die in Anspruch genommene Zeit für die Organisation Ihrer Registratur wird nach Stundensatz gemäß gültiger Preisliste abgerechnet.
- Schreibservice
IHR SEKRETARIAT verfügt über moderne Kommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen. Die in Anspruch genommene Zeit wird entsprechend der gültigen Preisliste abgerechnet.
- Buchhaltungsservice
Die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung wird von freien, entsprechend qualifizierten Mitarbeitern erstellt. IHR SEKRETARIAT haftet nicht für diese Leistungen.
- Übersetzungsarbeiten
Übersetzer fertigen Ihre Übersetzungsarbeiten, Korrespondenz, Fachübersetzungen etc. in fast allen Sprachen.
IHR SEKRETARIAT verpflichtet sich, alle Informationen im Rahmen der Tätigkeit für Sie vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung durch Sie an Dritte weiterzugeben. Eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung kann abgegeben werden.
IHR SEKRETARIAT ist gegenüber Dritten unter keinen Umständen verantwortlich für die Art und Weise sowie den Inhalte der Briefe, Telefaxe, Telefonate und Mitteilungen oder Handlungen und Leistungen, die IHR SEKRETARIAT in Ihrem Auftrag bearbeitet hat oder aufgrund Ihrer Weisung fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
Für den Fall der Inanspruchnahme in zivil-, strafrechtlicher sowie ordnungsbehördlicher Hinsicht sind Sie IHR SEKRETARIAT zu vollem Schadenersatz verpflichtet bzw. stellen IHR SEKRETARIAT von allen Verpflichtungen frei.
IHR SEKRETARIAT hält sich vier Wochen an das abgegebene Angebot gebunden. Ein Servicevertrag kommt dann zustande, wenn IHR SEKRETARIAT die Annahme dieses Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt.
Für alle Serviceleistungen gelten jeweils die am Tag der Ausführung geltenden Preise. IHR SEKRETARIAT behält sich vor, die Preise anzupassen.
Preisanpassung
IHR SEKRETARIAT kann die Preise ändern, wenn seit Vertragsabschluß oder der letzten Preisanpassung mindestens sechs Monate verstrichen sind und IHR SEKRETARIAT Ihnen die neuen Preise mindestens einen Monat zuvor mitgeteilt hat.
Aufrechnung
Sie können mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits.
Sicherheiten
IHR SEKRETARIAT kann wegen Forderungen an allen Sachen, die in den Verfügungsbereich eingebracht werden, ein Pfandrecht geltend machen. Pfande können im freihändigen Ver-kauf verwertet werden. Ansprüche aus Schecks, die im Rahmen des ordnungsgemä-ßen Büroverkehrs in den Verfügungsbereich von IHR SEKRETARIAT gelangen, sind an IHR SEKRETARIAT zur Sicherheit abgetreten.
Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug zuzüglich Mehrwertsteuer.
IHR SEKRETARIAT stellt Ihnen für Serviceleistungen in der Regel am Monatsende eine Rechnung, ist aber berechtigt, je nach Umfang und Leistung eine Zwischenrechnung zu stellen.
Die Serviceleistungen werden von IHR SEKRETARIAT nach bestem Wissen und Gewis-sen erledigt. Bei Fehlern, Verlusten oder Un-terlassung haftet IHR SEKRETARIAT nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden haftet IHR SEKRETARIAT nicht.
Ein Schadenersatz gegen IHR SEKRETARIAT ist für jeden Schadensfall auf max. DM 100.000,00 begrenzt. IHR SEKRETARIAT haftet nicht für solche Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, daß Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen.
IHR SEKRETARIAT haftet nicht für
Sie sind verpflichtet, IHR SEKRETARIAT einen Schaden, für den Sie IHR SEKRETARIAT verantwortlich machen wollen, unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.
Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden gelten nicht, diese erlangen nur dann Geltung, wenn sie schriftlich niedergelegt und somit Vertragsbestandteil geworden sind.