IHR SEKRETARIAT Karin Scholz
Karlstr. 42
80333 München
fon 089.5502-7777
fax 089.5502-7788
eMail info@sekretariat-scholz.de

 

Unsere Geschäftsbedingungen

  1. Leistungsumfang
    • Sekretariatsservice
    • Dokumentation und Ablagesysteme
    • Schreibservice
    • Buchhaltungsservice
    • Übersetzungsarbeiten

    IHR SEKRETARIAT ist ein Dienstleistungsunternehmen und erledigt und bearbeitet für Sie alle vorgenannten Aufgaben.

    Sonderwünsche hinsichtlich Bearbeitung teilen Sie bitte schriftlich mit; durch unsere schriftliche Bestätigung wird der Auftrag verbindlich.

    IHR SEKRETARIAT versichert, die Ihnen in Rechnung gestellten Leistungen auch ausgeführt zuhaben und weist Ihnen dies auf Wunsch anhand eines Tätigkeitsnachweises nach. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.

  2. Leistungsbeschreibung
  3. - Sekretariatsservice
    IHR SEKRETARIAT organisiert Ihre Veranstaltungen von den Einladungen der Teilnehmer über die Buchung der Räumlichkeiten bis hin zu Hotel-/ Flugreservierungen etc. Wir haften nicht für zugesicherte Leistungserbringung Dritter.

    - Dokumentation und Ablagesysteme
    Die in Anspruch genommene Zeit für die Organisation Ihrer Registratur wird nach Stundensatz gemäß gültiger Preisliste abgerechnet.

    - Schreibservice
    IHR SEKRETARIAT verfügt über moderne Kommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen. Die in Anspruch genommene Zeit wird entsprechend der gültigen Preisliste abgerechnet.

    - Buchhaltungsservice
    Die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung wird von freien, entsprechend qualifizierten Mitarbeitern erstellt. IHR SEKRETARIAT haftet nicht für diese Leistungen.

    - Übersetzungsarbeiten
    Übersetzer fertigen Ihre Übersetzungsarbeiten, Korrespondenz, Fachübersetzungen etc. in fast allen Sprachen.

  4. Verschwiegenheit
  5. IHR SEKRETARIAT verpflichtet sich, alle Informationen im Rahmen der Tätigkeit für Sie vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung durch Sie an Dritte weiterzugeben. Eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung kann abgegeben werden.
    IHR SEKRETARIAT ist gegenüber Dritten unter keinen Umständen verantwortlich für die Art und Weise sowie den Inhalte der Briefe, Telefaxe, Telefonate und Mitteilungen oder Handlungen und Leistungen, die IHR SEKRETARIAT in Ihrem Auftrag bearbeitet hat oder aufgrund Ihrer Weisung fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
    Für den Fall der Inanspruchnahme in zivil-, strafrechtlicher sowie ordnungsbehördlicher Hinsicht sind Sie IHR SEKRETARIAT zu vollem Schadenersatz verpflichtet bzw. stellen IHR SEKRETARIAT von allen Verpflichtungen frei.

  6. Angebotsbedingungen
  7. IHR SEKRETARIAT hält sich vier Wochen an das abgegebene Angebot gebunden. Ein Servicevertrag kommt dann zustande, wenn IHR SEKRETARIAT die Annahme dieses Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt.

  8. Preise
  9. Für alle Serviceleistungen gelten jeweils die am Tag der Ausführung geltenden Preise. IHR SEKRETARIAT behält sich vor, die Preise anzupassen.

    Preisanpassung

    IHR SEKRETARIAT kann die Preise ändern, wenn seit Vertragsabschluß oder der letzten Preisanpassung mindestens sechs Monate verstrichen sind und IHR SEKRETARIAT Ihnen die neuen Preise mindestens einen Monat zuvor mitgeteilt hat.

    Aufrechnung

    Sie können mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits.

    Sicherheiten

    IHR SEKRETARIAT kann wegen Forderungen an allen Sachen, die in den Verfügungsbereich eingebracht werden, ein Pfandrecht geltend machen. Pfande können im freihändigen Ver-kauf verwertet werden. Ansprüche aus Schecks, die im Rahmen des ordnungsgemä-ßen Büroverkehrs in den Verfügungsbereich von IHR SEKRETARIAT gelangen, sind an IHR SEKRETARIAT zur Sicherheit abgetreten.

    Zahlungsbedingungen

    10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug zuzüglich Mehrwertsteuer.

    IHR SEKRETARIAT stellt Ihnen für Serviceleistungen in der Regel am Monatsende eine Rechnung, ist aber berechtigt, je nach Umfang und Leistung eine Zwischenrechnung zu stellen.

  10. Haftung und Gefahrtragung
  11. Die Serviceleistungen werden von IHR SEKRETARIAT nach bestem Wissen und Gewis-sen erledigt. Bei Fehlern, Verlusten oder Un-terlassung haftet IHR SEKRETARIAT nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden haftet IHR SEKRETARIAT nicht.
    Ein Schadenersatz gegen IHR SEKRETARIAT ist für jeden Schadensfall auf max. DM 100.000,00 begrenzt. IHR SEKRETARIAT haftet nicht für solche Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, daß Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen.

    IHR SEKRETARIAT haftet nicht für
    1. Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Aussperrung, hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen, höhere Gewalt);
    2. Übermittlungsfehler aufgrund von Mißverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen;
    3. jegliche Verzögerung bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die IHR SEKRETARIAT keinen Einfluß hat.

    Sie sind verpflichtet, IHR SEKRETARIAT einen Schaden, für den Sie IHR SEKRETARIAT verantwortlich machen wollen, unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.

  12. Fristen und Auftragserfüllung
    1. Fristsetzungen für Aufträge gelten nur in schriftlicher Form (Fax).
    2. Der Auftrag gilt nur dann als angenommen, wenn alle erforderlichen Vorlagen, Scripten und Informationen IHR SEKRETRIAT rechtzeitig überlassen worden sind.
  13. Sonstige Vereinbarungen
  14. Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.
    Mündliche Nebenabreden gelten nicht, diese erlangen nur dann Geltung, wenn sie schriftlich niedergelegt und somit Vertragsbestandteil geworden sind.